Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand 05/2024 der
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bemberg wuellner GbR
Osterholzallee 144/1
71636 Ludwigsburg
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und für alle von dort lizenzierte Franchise- und Lizenzbetriebe im jeweiligen Land (im Nachfolgenden bemberg genannt):
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1.Allgemeines
1.1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der bemberg® Unternehmensgruppe, im Zweifelsfall ist die Vertragspartnerin immer die bemberg AG + Co.KG, im Nachfolgenden bemberg® genannt. Sie werden in dieser Form ausdrücklich vom Besteller, spätestens mit Annahme der Lieferung/Leistung, anerkannt und der Vertragsvereinbarung gegenständlich gemacht.
1.2 Es gilt, dass grundsätzlich alle Vereinbarungen schriftlich erfolgen müssen. Es werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Mündliche Nebenabreden, insbesondere Angaben für die bauseitigen Möglichkeiten und Voraussetzungen des Einbaus unserer Anlagen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt wurden. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Abänderungen zu treffen, die nicht im vollen Einklang mit diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen stehen.
1.3 Videoberatungen mit gegenseitiger Bild-und Tonübermittlung, die zum Kaufabschluss führen, werden Kraft dieser Bedingungen gleichgesetzt mit einer persönlichen Beratung in den bemberg® Verkaufsräumen, Verkaufsräumen von bemberg® Partnern oder kundenseitigen projektbezogenen Baustellen.
1.4 Wir machen an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir keine Beratungen und Empfehlungen über erforderliche Baumaßnahmen vornehmen können, die nicht unmittelbar unsere eigenen Produkte betreffen. Insbesondere können wir keine Beratungen über die bauseitigen Wand- Fußboden,- Decken- Belüftungs- Entlüftungs- Isolations- und Temperatureigenschaften sowie Bauvorschriften geben. Für Bauschäden, die aus einer Nichteignung der bauseitigen Bedingungen resultieren, wird keine Haftung übernommen. Bitte wenden Sie sich daher vor Montage einer bemberg® Kabine, oder eines anderen bemberg® Produktes an ihren Architekten bzw. Ihre Fachfirma des Vertrauens für die Abklärung der Eignung der bauseitigen Gewerke. Erfolgt keine Freigabe der bauseitigen Gewerke gegenüber bemberg® für die Montage des bemberg® Produktes und soll dennoch auf ausdrücklichen Kundenwunsch montiert werden, gelten und sind durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bereits Bedenken angemeldet, so dass keine Gewährleistung, und keine Haftung über den Umfang des gelieferten Produktes hinaus von bemberg® übernommen werden.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden oder Konstruktionsänderungen erfolgen.
2.2 Sofern aus diesen Gründen Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführungen den geänderten Umständen anzupassen. Sollten Mehrkosten dadurch entstehen, werden diese vom Kunden übernommen.
2.3 Liegen innerhalb von Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen Abweichungen zwischen Wort, Bild und Zeichnung vor, so regelt der geschriebene Worttext der ursprünglichen oder schriftlich einvernehmlich aktualisierten Bestellvereinbarung endgültig den Vertragswillen der Vertragspartner.
3. Preise
3.1 Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsabschluss. Erfolgt die Lieferung erst nach Ablauf von 6 Monaten aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt des Liefertages gültigen Preise zu berechnen. Das gleiche gilt bei Abrufaufträgen, falls die Lieferung später vereinbart wurde.
3.2 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk in der Europäischen Union oder der Schweiz. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung und Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit LKW und Montage durch bemberg®-Personal können die Kosten für Fracht und Montage in einem Pauschalbetrag abgerechnet werden. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, werden die uns dadurch entstehenden Mehraufwendungen an den Kunden weiterberechnet. Die Kosten für bauseits zu erbringende Leistungen, wie z. B. Außendämmung und Ankleidung der angrenzenden Wände, E-Zuleitungen und auch Zu- und Abluftöffnungen im Raum sind in unseren Preisen grundsätzlich nicht enthalten.
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4. Bauseitige Voraussetzungen / Vorleistungen
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Für das Einbringen von Saunen, Infrarotkabinen, Dampfkabinen, Multifunktonalen Kabinen, etc. müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellplatz vorhanden sein. Soweit nicht anders vereinbart sind mindestens 80 cm breite Durchgänge erforderlich.
4.2 Der vorgesehene Raum für die Montage der Sauna oder anderen Wärmekabine muss bei Anlieferung besenrein sein. Der Fußboden im Saunabereich und im Saunavorraum, die Elektroinstallation, die erforderlichen Arbeiten für den Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen müssen zum Anlieferungszeitpunkt fertig sein. Sollten irgendwelche Baumaßnahmen nur teilweise bauseits fertig sein und die Sauna wird bereits vorab installiert, verpflichtet sich der Kunde, die fehlenden Arbeiten, wie z. B. Zu- und Abluftöffnungen, Elektroarbeiten etc. zwingend nachträglich bauseits durchführen zu lassen. Der Kunde entbindet bemberg® ausdrücklich eine Nachkontrolle durchzuführen - diese Kontrolle obliegt ausschließlich dem Kunden.
4.3 Sanitär- und Elektroarbeiten sowie Maurer- und Dämmarbeiten, Maler-und Spachtelarbeiten bei Wänden/Decken sind grundsätzlich bauseits durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. bemberg® übernimmt keine Haftung für mangelhafte oder fehlerhafte Installationen oder fehlende oder mangelhafte Dämmung der Fenster/Außen/Zwischenwände. Eine Haftung von bemberg® für mangelhafte bauseitige Vorleistungen ist generell ausgeschlossen.
5. Lieferzeit und Lieferbedingungen
5.1 Die Lieferzeit beträgt 10-12 Wochen ab Freigabe, sofern nicht anders im Angebot/Auftrag definiert. Die Lieferzeit unserer Handelsware richtet sich grundsätzlich nach der Lieferzeit des jeweiligen Herstellers bzw. Vorlieferanten. Für den Fall eines etwaigen Lieferverzuges hat die uns zu setzende Nachfrist mindestens 3 Wochen zu betragen.
5.2 Zum Schadensersatz nach oder aufgrund Verzugseintritts sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis zu einer Höhe von maximal 10% des Wertes unseres Produktes verpflichtet. Haben wir die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, wie z. B. unverschuldete Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe durch Streik, Aussperrung, Pandemien, Weltwirtschaftskrisen, Terrorismus, Krieg, o.ä., dann verlängert sich die Lieferfrist, oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Kunde ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 5 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensforderungen sind jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
5.3 bemberg® liefert Saunen und andere Wärmekabinen, die im Außenbereich aufgebaut werden, grundsätzlich mit einer hochwertigen Dach-Polymerfolie nach dem Vulkanisierungsprinzip. Zum Verarbeiten dieser speziellen Dachfolien ist eine Außentemperatur von mindestens +10°C sowie Trockenheit (kein Regen von durchgehend 2 x 24 Stunden) erforderlich. Ist dies wetterbedingt nicht gegeben, kann es zu Lieferzeitunterbrechungen oder Verzögerungen für den gesamtem Aufbau der Wärmekabine kommen. Zwecks Schadensbegrenzungsgrundsatz ist zum Schutz der gesamten Kabine das schützende Dach das wichtigste Bauelement. Der Kunde nimmt diesen Umstand zur Kenntnis und genehmigt ihn in Bezug auf die Lieferzeit.
5.4 bemberg® behält sich vor einen bereits vereinbarten Liefertermin durch unvorhergesehne allgemeine Verkehrsbehinderungen, wie z.B. Verkehrsstau, die im kausalen Zusammenhang mit der Anfahrt der Monteure stehen, zu verschieben oder für den Tag abzusagen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Zahlungen sind rein netto ohne weiteren Abzug sofort, spätestens 7 Tage nach Lieferung (Montage) zu zahlen. Ist der Kunde, oder der Händler bzw. Handlungsbevollmächtigte, trotz Terminvereinbarung bei Fertigstellung der Montage zur Übergabe oder Inbetriebnahme nicht anwesend, sind die bemberg® Monteure berechtigt die Fertigstellung in kundenseitiger Abwesenheit schriftlich festzustellen. bemberg® ist berechtigt jederzeit während der Lieferzeit die Hälfte (50%) des Auftragswertes per Teilrechnung fällig zu stellen; zahlbar spätestens innerhalb 7 Tagen ab Datum der Teilrechnung. Vereinbarte Lieferfristen laufen erst ab Zahlungseingang der Teilrechnung. Bei Aufträgen von mehr als EUR 10.000,00 sind weitere 25% des Auftragswertes rein netto zahlbar bei Meldung der Versandbereitschaft und Stellung einer weiteren Teilrechnung.
6.2 Bei Abholung von Handelswaren ist sofort zu bezahlen. Ab einem Auftragswert von EUR 500,00 erfolgt die Auslieferung grundsätzlich gegen Vorkasse. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur direkt an uns an unserem Unternehmenssitz geleistet werden. Unsere Außendienstmitarbeiter und Monteure haben keine Inkassovollmacht.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung an bemberg®, zu veräußern. Sollte der Kunde/Händler entgegen dieser Vereinbarung unsere Ware ganz oder teilweise entgeltlich weiter veräußern, dann gehen damit die vom Kunden/Händler erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderungen auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung des betreffenden Grundstücks, in dem sich die Vorbehaltsware befindet, oder bei Zwangsvollstreckung der Ware selbst, hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen und die entsprechende Auskunft zu erteilen.
7.2 Es ist der verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart. Wird unsere Ware in andere Gegenstände eingebaut und wird mit diesen zu einer Einheit (z.B. ein Saunaofen von bemberg® wird in eine Fremdsauna eingebaut und bildet ein Ganzes, oder eine Sauna wird in eine fremde Wellness- bzw. Spa Einheit eingebaut und bildet ein Ganzes), dienen die Gesamtgegenstände für bemberg® solange als Sicherheit bis die Forderung vollständig beglichen ist. Handelt es sich dabei um Gesamtgegenstände die Grundvermögen darstellen und ist der Schuldner auch Eigentümer des Grundvermögens, darf bemberg® die Sicherheit als Sicherungshypothek in das zuständige gerichtliche Grundbuch eintragen lassen.
7.3 Sämtliche Entwürfe, Pläne und Zeichnungen sind und bleiben bis zur rechtswirksamen Erteilung und Bezahlung des Auftrages grundsätzlich unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden. Missbrauch wird straf- und zivilrechtlich geahndet. Außerdem führt ein schadensverursachender Missbrauch zu einem Schadenersatzanspruch bis zur Höhe des Wertes (und des damit entgangenen Umsatzes) des abgebildeten Objektes, zu Gunsten von bemberg®. Wird beispielsweise ein geplantes Vertragsverhältnis (Bestellung, Auftrag) abgelehnt oder ein bestehendes storniert und dann mit dem erlangten geistigen Eigentum vom bemberg® eine Saunakabine eines anderen Herstellers, Lieferanten, oder in Eigenleistung, gebaut, wird mindestens eine Zahlung in Höhe von 50% des entgangenen Umsatzes fällig.
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8. Rücktritt vom Vertrag / Schadenersatz
8.1 Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers, sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 50% des Auftragswertes, bzw. Bestellwertes für unseren Umsatzausfall zu verlangen. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen entstandenen Schadens nicht ausgeschlossen. Bis zu einer Höhe von 50% Schadensersatz ist vereinbart, dass die Beweislast allein beim Vertragspartner von bemberg® liegt.
8.2 Leistet bemberg® im Auftrag eines Interessenten eine planerische und gestalterische Konzeptionierung und fasst dies in einer Zeichnung zusammen, so darf der Interessent dies nur für ein bemberg® Produkt verwenden. Verstößt der Interessent dagegen, ist eine Pauschalzahlung in Höhe EUR 1.500,00 fällig.
9. Garantieleistungen, gesetzliche Gewährleistung, Nachbesserungsleistungen (Nacherfüllung) 
9.1 bemberg®â€¯übernimmt für Wärmekabinen, gemäß jeweils aktuellem Katalog bei privater Nutzung eine Garantie von 5 Jahren auf die Kabine (bei Gartensaunen 2 Jahre) und 2 Jahre auf das Heizgerät und die Steuerung, sowie die gesetzliche Gewährleistung für Endverbraucher auf alle anderen Teile begrenzt auf 12 Monate. Bei Nutzung als gewerbliche Sauna, auch Teilnutzung gewerblich, übernehmen wir eine Garantie für die gleichen Modelle von 2 Jahren auf die Kabine, das Heizgerät und auf die Steuerung. Eine weitergehende Gewährleistung (wie für private Endverbraucher) sieht der Gesetzgeber im gewerblichen Bereich nicht vor. Etwaige Mängel sind vom gewerblichen Käufer innerhalb von 2 Wochen nach Endrechnungsdatum schriftlich anzuzeigen. Für alle anderen Saunamodelle gelten 2 Jahre Garantie auf die Kabine und das Heizgerät. Für alle anderen Produkte und Dienstleistungen beträgt die Garantie 2 Jahre. Ausgenommen von allen hier genannten Garantien und Gewährleistungen sind alle Verschleißteile, z. B. Dampfzylinder, Leuchtmittel, Heizmittel (Heizwendeln, Heizstäbe etc.) und dergleichen. Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum. Nachbesserungsleistungen, sofern sie nicht verdeckt sind, sind bereits im Abnahmeprotokoll zur Meidung von Verwirkung oder Verfristung anzuzeigen. bemberg® erhält Kraft dieser Bedingungen 3 Monate Behebungszeit für Mängel an der Saunakabine, zwecks Beurteilung des physikalischen Weiterverhaltens (Feststoffbewegungen) von Holzteilen, oder mit Holz in Verbindung stehenden Bauteilen. Im Falle einer Nacherfüllung darf der Kunde einen Einbehalt in Höhe des Wertes des betroffenen Bauteiles, nicht aber darüber hinaus tätigen. Dies gilt ausdrücklich. Kraft dieser Bedingungen als vereinbart. 
9.2 Von der Garantie, Gewährleistung und Nachbesserung ausgenommen sind alle spezifischen Eigenschaften von naturbelassenen Hölzern, wie Trockenrisse, Ast- und Rindeneinschlüsse, Harzgallen, bei Blockbohlen und Täfelungsholz ab 14 mm Stärke, Verdrehen und Verwerfen des Holzes, sofern die Saunakabine zum Außenraum hinreichend abgedichtet bleibt, Schwundspalten bis zu 7 Millimetern und Farbveränderungen. Reparaturen am Holz darf bemberg® mit sogenannten Astspots (Holzfüllern) vornehmen. Auftretende Mängel sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen. Das zu beanstandende Erzeugnis, ausgenommen die Saunakabine selbst, ist uns zur Instandsetzung grundsätzlich frachtfrei zuzusenden. Ist die gesamte Saunakabine betroffen, so ist bemberg® berechtigt die Saunakabine für 8 Wochen zu Reparatur in das Herstellungswerk zu holen. Wird der Garantieanspruch anerkannt, so gehen die Kosten für den Transport zu Lasten von bemberg®. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die ursprüngliche Garantiefrist weder verlängert noch erneuert. Neben dem Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung ausgeschlossen. Im Falle einer Nachbesserung muss uns der Kunde zur Durchführung eine angemessene Nachbesserungsfrist schriftlich setzen. 
9.3 Unsere Garantieleistung erlischt, wenn von Fremdfirmen oder Personen das ursprüngliche Lieferprodukt verändert oder modifiziert wurde. Auch die Verwendung von fremden, nicht geprüften Aufgusskonzentraten führen zum Ausschluss der Garantieleistung. Beim Einsatz von unseren Klimasystemen sind zwingend die Vorschriften in der Bedienungsanleitung zu beachten und auch die entsprechenden Wartungsarbeiten regelmäßig durchzuführen, da sonst Schäden entstehen können, für die wir keine Garantieleistung übernehmen werden.
9.4 Weitergehende Ansprüche als in diesen Bedingungen genannt, sind, sofern nicht eine gesetzliche Haftung vorgeschrieben ist, ausgeschlossen. Die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung von 6 Monaten durch den Hersteller ohne Beweispflicht und weitere 18 Monate bzw. 6 Monate bei zulässiger Reduzierung (s.9.1) durch den Händler/Vertriebsfirma mit Beweispflicht durch den Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.
10. Haftung
10.1 Haftungen für Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten gilt als vereinbarter Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz von bemberg®. Für alle Rechtsstreitigkeiten mit privaten Vertragspartnern aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Ist der Erfüllungsort nicht abweichend im Vertrag vereinbart gilt der jeweilige Sitz des bemberg®-Unternehmens, welches Vertragspartnerin geworden ist als Erfüllungsort. Bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten mit Sondergerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (im Zweifelsfall EU-Recht) in der EU und in der Schweiz das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbart, jeweils unter Ausschluss des Kollisionsrechts oder UN-Kaufrechts.
12. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien eine neue zu schaffen, die inhaltlich der unwirksamen am nächsten kommt. Die hierfür anfallenden Kosten werden unter den Parteien gegeneinander aufgerechnet. Sollte eine oder auch mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt unberührt.
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